Gruppe: NEIN zur Internetzensur!
Text der Petition:Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung:
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Link zur ePetition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3bsa=details%3bpetition=3860
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Zusammenfassung des Gesetzesentwurfs:
Für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sollen Teile des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes geändert werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem einen Eingriff in vier Grundrechte:
1. Fernmeldegeheimnis
2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
3. Informationsfreiheit
4. Berufsfreiheit (des Providers)
Die Internetanbieter sollen laut dem Gesetz verpflichtet werden die vom BKA erstellten Sperrlisten geheim zu halten. Entsprechend einer nachträglichen Änderung des Gesetzentwurfs unter Justizministerin Brigitte Zypries sollen Zugriffsversuche auf diese Seiten auch zeitgleich protokolliert und zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden können. Gesperrt werden sollen zusätzlich zu den Seiten mit kinderpornographischen Inhalten auch Seiten die auf solche verweisen. Zudem sind die Provider verpflichtet dem BKA wöchentliche Statistiken über die Zugriffsversuche auf die gesperrten Seiten zukommen zu lassen. Eine unabhängige Überprüfung der Sperrlisten durch Richter, Kontrollkommissionen oder ähnliches ist in dem Gesetz nicht vorgesehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrung_von_Internetseiten_in_Deutschland#Gesetzentwurf
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Weiterführende Informationen und Links:
Liste mit Providern die derzeit Zensieren:
http://zensurprovider.de/
Datenschleuder #92; Informationen über Zensur, Überwachung und Datenschutz:
http://ds.ccc.de/pdfs/ds092.pdf
Tagesschau.de über das "Telekom-Paket" auf EU-Ebene:
http://www.tagesschau.de/ausland/eu102.html
Aufruf zum Stoppen des Telekom-Pakets:
http://de.indymedia.org/2009/05/249218.shtml
Telepolis: 20 Prozent der Internetnutzer sind "zum Teil schwer Pädokriminelle":
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30199/1.html
Twitter zur Petition, wird fortlaufend aktualisiert:
http://twitter.com/mitzeichner
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"Und wenn auch nur ein Kind gerettet wird"
Die Anzahl der von der Polizei registrierten Straftaten zum sexuellen Kindesmissbrauch haben sich von 15.998 im Jahr 2002 auf 12.772 im Jahr 2007 reduziert.
Die Anzahl der Straften schwerer sexueller Kindesmissbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften hat sich in diesem Zeitraum von 206 auf 103 Fälle halbiert, zudem hat sich dabei die Opferzahl von 256 im Jahr 2002 auf 120 im Jahr 2007 sogar mehr als halbiert!
Dabei ist zudem auch noch die Aufklärungsquote von 80 auf 89 Prozent gestiegen!
Quelle: http://mogis.wordpress.com/2009/05/02/und-wenn-auch-nur-ein-kind-gerettet-wird/
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REIZZENTRUM: Gutes wollen, Böses tun - Betrachtungen zu Internetsperren:
Was wird erreicht?
1. Es sollen Kinder geschützt werden
2. Der Missbrauch von Kindern soll eingeschränkt oder gar ganz unterbunden werden
Was kostet uns diese Maßnahme?
1. Es wird ein Bettuch vor den Missbrauch gehängt (wenn ich das nicht sehe, passiert es nicht).
2. Es werden Konsumenten kriminalisiert!
3. Etwaige Web-basierende Geschäftsmodelle werden auf andere (nicht gesperrte) Plattformen verlagert.
4. Es wird ein anderer (schwerer zu kontrollierender!) Vertriebsweg als das Web zum Handel etabliert
5. Das BKA bekommt Befugnisse, die weit über die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung hinausgehen.
6. Die Server mit den Dokumentationen bleiben im Netz weiterhin erreichbar!!! (bewusst drei Ausruffezeichen!)
7. Es wird ein Instrumentarium legalisiert, dass die unkontrollierbare Möglichkeit bietet, jedwede Informationen “unerreichbar” zu machen
http://rz.koepke.net/?p=2635
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und auch hier gilt wieder:
INFORMIERT EUCH BITTE AUSFÜHRLICH BEVOR IHR EURE STIMME ABGEBT!
Infos
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