Gruppe: Kanzleibus
www.kanzleibus.deDer Kanzleibus der Rechtsanwaltskanzlei NIERENZ & FELBECKER in Dreis-Tiefenbach, Erndtebrück und Olpe ist ein wirklich kultiger Wagen. Das ehemalige Polizeifahrzeug wurde restauriert (oder besser: saniert), von TÜV und DEKRA abgenommen und ist seither bei den Menschen im Siegerland, Wittgenstein und in Olpe wirklich beliebt und ein echter Hingucker. Die Kreisverwaltung in Siegen wollte dann im Dezember 2009 den weiteren Betrieb durch die Kanzlei untersagen und hat sogar wegen der "Gefährlichkeit" wegen angeblicher Verwechslungsgefahr mit Einsatzfahrzeugen den SOFORTVOLLZUG der Stilllegung angeordnet. Das bedeutet, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung gehabt hätte. Der Wagen war nach Sicht der Kreisverwaltung so gefährlich, dass er SOFORT aus dem Verkehr gezogen werden musste. Wieso er vorher über ein halbes Jahr auf den Strassen herumfahren durfte, konnte das Straßenverkehrsamt nicht beantworten.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte jedoch den Kreis im Januar 2010 davon überzeugt, dass es besser sei, den SOFORTVOLLZUG wieder aufzuheben und den Menschen in Siegen-Wittgenstein und Olpe das Fahrzeug wieder zu geben. Anderenfalls hätte die Kanzlei Nierenz & Felbecker die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein (korrekt: den Landrat des Kreises......) gemäß § 80 V VwGO durchgesetzt. Dies wollte der Kreis durch seine Rücknahme verhindern.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht am 20. Mai 2010 war der Gerichtssaal gefüllt mit geschätzten 70 Zuschauern. Das war für eine Verhandlung beim VG sicher außergewöhnlich. Das Gericht hat dem Kreis vorgehalten, dass es den Bescheid in seiner jetzigen Form für rechtswidrig hält und daher der Klage stattgeben müsste, weil der Bescheid formell rechtsfehlerbehaftet war. Der Kreis hätte jedoch einen verbesserten Bescheid erlassen können und die Rechtsanwalte Nierenz & Felbecker hätten sich dann erneut mit dem Kreis beim Verwaltungsgericht treffen können. Auch hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass obergerichtlich zwar der Einsatz von Blaulichtern als Dreh- und Blinkeinrichtung bei Privatfahrzeugen untersagt wäre, gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht aber festgestellt, dass eben kein Blaulicht, sondern nur eine Blaulichattrappe verwendet wird. In seiner Entscheidung war es sich nicht sicher. Letztlich würde ein Vergleich dahingehend geschlossen, dass die blauen Endkappen durch grüne Endkappen ersetzen werden, sofern es welche auf dem Markt gibt. Sofern dies nicht möglich wäre, würden ein bauartzugelassener – also funktionstüchtiger - neuer Lichtbalken mit grünen Endkappen auf das Fahrzeug montiert. Frist war bis zum 15. Juli 2010, wenn die Kanzlei bis dato einen entsprechenden Lichtbalken erstehen könnte. Über Premier Hazard in Leeds/ UK wurde in Australien ein Grünlichtbalken bestellt, der über die Fa. Britax GmbH in Ulm an die Rechtsanwaltskanzlei Nierenz & Felbecker geliefert wurde. Leider konnte der Lichtbalken nicht bis zum 15. Juli 2010 geliefert werden, so dass Fristverlängerung bis zum 13. August 2010 beantragt und mit dem Hinweis darauf, eine weitere Frist würde nicht gewährt, verlängert wurde. Um den 20. Juli 2010 konnte der Grünlichtbalken montiert dem Rechtsamt und Straßenverkehrsamt vorgeführt werden. Der Kanzleibus wurde der Verwaltung des Kreises Siegen-Wittgenstein vorgeführt und vom Rechtsamt und dem Straßenverkehrsamt für entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg umgebaut befunden.
Der Rechtsstreit ist nunmehr beendet und der Kreis Siegen-Wittgenstein hat sich rechtsverbindlich an eine Aussage gebunden. Das versteht man unter Selbstbindung der Verwaltung. Ob die wirklich wollten, dass die Rechtsanwälte mit einem funktionstüchtigen Grünlichtbalken fahren, mag bezweifelt werden.
Somit darf der Kanzleibus mit einem funktionstüchtigen Grünlicht durch die Lande fahren. Ab dem 1.7.2010 werden in Umsetzung einer EU-Vorschrift alle kommunalen Sondersignalanlagen „grün“. Ob der Kreis Siegen-Wittgenstein und das Verwaltungsgericht das wussten?
Die Gruppe soll die weitere Entwicklung des kultigen Kanzleibusses aufzeigen und somit auch der Öffentlichkeit dokumentieren. Wir werden bemüht sein, alle Neuigkeiten hier schnell und unkompliziert zu veröffentlichen.
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